Dienstanweisung - Datenschutz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,nochmals möchte ich auf die bereits bestehende Dienstanweisung Soziale Medien hinweisen.Im Zuge der neuen Datenschutzrichtlinien erhält diese Dienstanweisung erneut Relevanz.Um den Anforderungen der DS-GVO nachkommen zu können und die vertraulichen Daten auf unserem Server nicht zu gefährden, ist die Nutzung von sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, Twitter o.ä.) und Streaming-Diensten (z.B. Netflix, PrimeVideo o.ä.) an durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Endgeräten untersagt. Ausnahmen für die Nutzung von sozialen Netzwerken gelten nur, wenn dies aufgrund der Tätigkeit (z.B. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am Arbeitsplatz vorgesehen ist.Für die private Nutzung des Internets steht das FreiFunk W-Lan zur Verfügung.Dennoch sollte sich die Nutzung des Internets während der Dienstzeit auf ein gesundes Maß beschränken.Für Privat ins Internet gestellte Inhalte bitte ich um Beachtung der „allgemeinen Verpflichtung zur Vertraulichkeit betrieblicher Belange“.Diese wurde von allen Beschäftigten unterzeichnet, in Kopie ausgehändigt und ist bindend.Mit freundlichen Grüßen

Oliver Buff

Geschäftsführer