Dienstanweisung - Informationstechnik
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,hiermit möchte ich darauf hinweisen, dass an dienstlich zur Verfügung gestellten Rechnern keine privaten Geräte angeschlossen werden dürfen. Dies gilt sowohl für Geräte die die Datenverbindung zum Rechner nutzen (z.B. Speichersticks), als auch für Geräte die den Rechner "nur" als Stromversorgung nutzen (z.B. Kaffeetassenwärmer, Schreibtisch-Weihnachtsbäume, E-Zigaretten, o.Ä.). Die Leistungsaufnahme dieser Geräte liegt oftmals weit über der in der Schnittstellenspezifikation festgelegten Obergrenze.Die zur Verfügung stehenden Leistungsreserven des jeweiligen Rechners dienen ausschliesslich der Sicherstellung des Dienstbetriebs!Darüber kann es vorkommen, dass vermeintlich harmlose Geräte die über eine PC-typische Schnittstelle mit Strom versorgt werden, mit einem Controller ausgestattet sind und hierüber Schadsoftware verbreiten. Geräte die die PC-Schnittstelle nur zur Stromversorgung nutzen, dürfen daher nur mit ausreichend dimensionierten Netzteilen betrieben werden.Notwendiges Zubehör, wie z.B. USB-Speicherstick, USB-Netzteil, Anschlusskabel, o.Ä. wird bei entsprechender Bedarfsmeldung dienstlich zur Verfügung gestellt.
Oliver Buff


