Bei der Eingabe des Einsatzes ins KRAB soll unter Notiz für die Rechnung der Vermerk gemacht werden, dass der KTW-Transport als RTW durchgeführt wurde. Der Transportschein kann unverändert zur Abrechnung gehen. Das Krankentransportbüro der Berufsfeuerwehr setzt sich anschließend mit der betroffenen Krankenkasse in Verbindung.
Meldet euch - wie immer - bei weiteren Fragen,
Manfred und Felix


