RV WW/S intern

Krankheitsmeldungen / Arbeitsunfähigkeit

AN

Hauptamtliche MitarbeiterInnen

MitarbeiterInnen FSJ und BFD

 

Arbeitsunfähigkeit / Krankmeldungen

Mit Wirkung zum 24.07.2017 ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ab dem ersten Krankheitstag für alle MitarbeiterInnen verpflichtend. Die Bescheinigung ist spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Der diensthabende EvD ist wie bisher über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich zu informieren.

Oliver Buff

-Geschäftsführung-