Ab 01.01.2019 fällt die sechsmonatige Karenzzeit für Ausbilder deren Lehrberechtigung abgelaufen ist komplett weg und es wird auch keine Ausnahmeregelungen geben.
Bisher konnte eine abgelaufene Lehrberechtigung wieder aktiviert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Lehrberechtigung lediglich eine Lehrkräftefortbildung im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten (8 UE pädagogisch und 8 UE medizinisch-fachlich) – z.B. die F17 – an einer von der BG zur Aus- und Fortbildung von Lehrkräften ermächtigten Stelle besucht wurde.
Ab dem 01.01.2019 ist nach Ablauf der Lehrberechtigung zusätzlich zur Lehrkräftefortbildung der Besuch einer – ebenfalls 16 UE umfassenden – „Einweisung in das EH-Lehrprogramm“ zwingend erforderlich, um die Lehrberechtigung reaktivieren zu können. Auch dieses Seminar muss an einer von der BG zur Aus- und Fortbildung von Lehrkräften ermächtigten Stelle absolviert werden. Es müssen also insgesamt 32 UE Fortbildung/Einweisung besucht werden.
Wir werden aus diesem Grund nächstes Jahr zusätzlich zu den Lehrkräftefortbildungen auch die o.a. Einweisungsseminare in das Programm aufnehmen.
Bitte beachtet, dass Lehrkräfte direkt nach Ablauf Ihrer Lehrberechtigung nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Erst nach dem vollständigen Besuch der o.a. Fortbildungen kann die Lehrkraft wieder eingesetzt werden.



