Eine zusätzliche Kennzeichnung steril verpackter Medizinprodukte ist nicht zulässig! |
Die Gründe hierfür sind nachvollziehbar. Das in Filzstiften enthaltene Lösungsmittel diffundiert durch die Verpackung. Die harte Kugelschreiberspitze kann die Verpackung nachhaltig beschädigen.
Selbst die (Um-)Verpackung von Infusionsbeuteln (Flexbeutel) und -Plastikflaschen sind hiervon betroffen.
Gekennzeichnetes Material ist daher umgehend zu verwerfen bzw. zu ersetzen.
Darüber hinaus viel auf, dass die Umverpackungen mit Flüssigkeiten (z.B. Desinfektionsmittel) in Berührung gekommen sind. Gelbliche Verfärbungen der Verpackungen (z.T. mit deutlichen Rändern) sind Hinweise darauf. Hierbei spricht man von Durchfeuchtung.
Ursächlich hierfür ist (u.a.) das Einräumen sterilen Materials nach Durchführung der WÖR in die noch nicht vollständig getrockneten Fächer.
Durchfeuchtetes Sterilgut ist ebenfalls zu verwerfen bzw. zu ersetzen.
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