Auszug aus dem Schreiben:
- Die Zugriffszeiten der Medizintechnik sind zu den normalen
Geschäftszeiten des TD
- Warenausgabe erfolgt ausschließlich zu diesen Zeiten und über das
dortige Stammpersonal der Medizintechnik und der Desinfektoren
- keine Aufrüstung von Kleinmengen nach Desinfektionen mehr (auch nicht
aus dem 50 er Bestand der FW 4). Die Fahrzeuge sind in der Regel für
den mehrfachen Einsatz ausgerüstet. Eine Aufrüstung hat am eigenen
Standort zu erfolgen
- Aufrüstungen haben im Anschluss einer Desinfektion am Standort zu
erfolgen.
- Im Falle einer nachweislichen Unterdeckung der Materialien auf dem
Fahrzeug, sodass das Fahrzeug nicht einsatzbereit ist, ist der Bedarf
aus dem 50er Lager der FW 4 zu entnehmen. Die Ausgabe ist auf der FW4
in einem Ordner zu erfassen und am Folgetag dem Sachgebiet
mitzuteilen.
- Im Falle einer umfangreichen Aufrüstung (nach einer kompletten
Ablastung des Fahrzeuges nach einer Desinfektion), bekommt der WAL
der FW 4 die Möglichkeit das Verbrauchslager zu öffnen. Hier wird
dann im Vier-Augen- Prinzip der Bestand entnommen und erfasst.
Zusätzlich befindet sich ein Schlüssel im alarmgesicherten
Schlüsseltresor in der Zentrale der FW4.
- Der Zugang zum Gerätelager zum Gerätetausch ist weiterhin außerhalb
der Dienstzeiten über den Desinfektor möglich.
- Das 50er Lager der FW4 wird um den NEF Bestand erweitert.
- Eine Aufrüstung der 50er Lager anderer Standorte außerhalb der
Geschäftszeiten des TD ist nicht gewünscht. Sollte dies dennoch von
Nöten sein, ist wie o.g. zu verfahren. Zusätzlich wird vom Teamleiter
der MedT eine Begründung der Maßnahme eingefordert.
- Bei Großschadenlagen kann von der o.g. Maßnahmen abgewichen werden.
- Sollten weitere Erkenntnisse zu einer Anpassung der
Verfahrensanweisung führen, bitte ich mir dies mitzuteilen.


