RV WW/S intern

Verfahrensänderung Material Medizintechnik FW 4

Hallo zusammen,

im Zuge von Umstrukturierung haben sich an der FW 4 Medizintechnik folgende Änderungen ergeben:

 

 

 Auszug aus dem Schreiben:

 

-  Die Zugriffszeiten der Medizintechnik sind zu den normalen

 

      Geschäftszeiten des TD

 

   -  Warenausgabe erfolgt ausschließlich zu diesen Zeiten und über das

 

      dortige Stammpersonal der Medizintechnik und der Desinfektoren

 

   -  keine Aufrüstung von Kleinmengen nach Desinfektionen mehr (auch nicht

 

      aus dem 50 er Bestand der FW 4). Die Fahrzeuge sind in der Regel für

 

      den mehrfachen Einsatz ausgerüstet. Eine Aufrüstung hat am eigenen

 

      Standort zu erfolgen

 

   -  Aufrüstungen haben im Anschluss einer Desinfektion am Standort zu

 

      erfolgen.

 

   -   Im Falle einer nachweislichen Unterdeckung der Materialien auf dem

 

      Fahrzeug, sodass das Fahrzeug nicht einsatzbereit ist, ist der Bedarf

 

      aus dem 50er Lager der FW 4 zu entnehmen. Die Ausgabe ist auf der FW4

 

      in einem Ordner zu erfassen und am Folgetag dem Sachgebiet

 

      mitzuteilen.

 

   -  Im Falle einer umfangreichen Aufrüstung (nach einer kompletten

 

      Ablastung des Fahrzeuges nach einer Desinfektion), bekommt der WAL

 

      der FW 4 die Möglichkeit das Verbrauchslager zu öffnen. Hier wird

 

      dann im Vier-Augen- Prinzip der Bestand entnommen und erfasst.

 

      Zusätzlich befindet sich ein Schlüssel im alarmgesicherten

 

      Schlüsseltresor in der Zentrale der FW4.

 

   -  Der Zugang zum Gerätelager zum Gerätetausch ist weiterhin außerhalb

 

      der Dienstzeiten über den Desinfektor möglich.

 

   -  Das 50er Lager der FW4 wird um den NEF Bestand erweitert.

 

   -  Eine Aufrüstung der 50er Lager anderer Standorte außerhalb der

 

      Geschäftszeiten des TD ist nicht gewünscht. Sollte dies dennoch von

 

      Nöten sein, ist wie o.g. zu verfahren. Zusätzlich wird vom Teamleiter

 

      der MedT eine Begründung der Maßnahme eingefordert.

 

   -  Bei Großschadenlagen kann von der o.g. Maßnahmen abgewichen werden.

 

   -  Sollten weitere Erkenntnisse zu einer Anpassung der

 

      Verfahrensanweisung führen, bitte ich  mir dies mitzuteilen.