von Benimmregeln im Straßenverkehr:
Die Nutzung von Sonderrechten stellt nicht selten einen Verstoß gegen die StVO (i.S. §§ 35/38) dar. Zur Beweissicherung nutzt die behördliche Aufsicht gerne die Ablichtung des jeweiligen Fahrzeugs nebst Maschinisten (bei uns: Fahrer). Der ein oder andere sieht sich bei Auslösen des Blitztes ermutigt der Behörde einen gutgemeinten Gruß mit entsprechender Geste zu senden.
Dieser Gruß wird leider von den zuständigen Sachbearbeitern (die ihre Arbeit sehr ernst nehmen) zumeist fehlgedeutet, mutmaßlich als Geringschätzung (schlechtestenfalls als Beleidigung) empfunden.
Dies führt bei der BF zur Verstimmung, weil sie als erste die Unmutsbekundung des Ordnungsamtes erfahren. Anschließend geht der Kelch an uns.....
Also: Sollte jemand bei berechtigter Nutzung von Sonderrechten "geblitzt" werden raten wir dringend von Gesten ab , die den Fahrer als
- Angehörigen der Heavy Metal Szene
- geistiges Kind von Winston Churchill oder
- Pipi Langstrumpf Aktivisten
ausweisen.
Deshalb besser der Sicherheit schuldend, beide Hände ans Lenkrad. Lächeln.
Denkt bitte daran, wir sind ein Teil des Ganzen und werden aber als Ganzes wahrgenommen.
Herzliche Grüße aus Marten
Manni


